Gemeinnützigkeit der Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V.
Die FEE e.V. ist seit 2006 gemeinnützig.

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke im Sinn von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 7 AO:
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Bildung
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.

Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EstDV) auszustellen.