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Gemeinnützigkeit der Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. |
Die FEE e.V. ist seit 2006 gemeinnützig.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke im Sinn von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 7 AO:
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Förderung von Wissenschaft und Forschung
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Förderung der Bildung
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EstDV) auszustellen.
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