Beitragsordnung Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V.
1. Mit Wirkung vom 12. Februar 2009 gelten für die Mitgliedschaft in der FEE
folgende Beiträge:

Ordentliche Mitglieder
mit bis zu drei Beschäftigten (bis zum 3. Gründungsjahr)   250,00 €
mit bis zu drei Beschäftigten (ab dem 4. Gründungsjahr)   350,00 €
mit vier bis 9 Beschäftigten   500,00 €
mit zehn bis 19 Beschäftigten   600,00 €
mit 20 bis 49 Beschäftigten   800,00 €
mit 50 bis 99 Beschäftigten   1200,00 €
mit 100 und mehr Beschäftigten
  1500,00 €
     
Jahresbeitrag für Vereine, Kommunen und Behörden   400,00 €
Jahresbeitrag für Hochschulen und Institute   400,00 €
     
Jahresbeitrag für natürliche Personen   60,00 €
Arbeitslose, Studenten und Rentner   25,00 €
Aufnahmegebühr für natürliche Personen   50 % des Jahresbeitrages

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Interessenten für fördernde Mitgliedschaft wenden sich bitte an den Vorstand.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

2. Der Vorstand hat das Recht, Beiträge auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise zu stunden oder zu erlassen.

3. Der Aufnahme von natürlichen Personen mit unternehmerischem Hintergrund und aus wissenschaftlichen Einrichtungen wird nur zugestimmt, wenn das betreffende Unternehmen, die betreffende Einrichtung Mitglied wird.

4. Für jeden vollen Mitgliedsmonat des Beitrittsjahres ist ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten und wird mit Beitrittsbestätigung durch den Vorstand fällig.
Als Beitrittstag gilt das Datum der Antragstellung.

5. Die folgenden Mitgliedsbeiträge sind für das laufende Geschäftsjahr zu Jahresbeginn,, spätestens jedoch bis zum 31. März des jeweiligen Jahres, zu entrichten.

6. Die Aufnahmegebühr ist mit Antragstellung fällig.
6.1. Der Antrag wird vom Vorstand erst nach Zahlungseingang behandelt.
6.2. Im Falle der Ablehnung des Antrages wird die Aufnahmegebühr bis zum Monatsletzten des Folgemonats nach der Entscheidung auf das vom Antragsteller angegebene Konto zurücküberwiesen.

7. Die Mitglieder werden ersucht, dem Vorstand Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren zu erteilen.